Wir sind zertifiziert nach AZAV und dürfen Bildungsgutscheine der Agenturen annehmen!

Zielgruppe:
– Kraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr die Ihre Fahrerlaubnis
– ab dem 10.09.2008 für die Klassen D1, D1E, D, DE und
– ab dem 10.09.2009 für die Klassen C1, C1E, C, CE erworben haben
– Quer-* / Umsteiger** älter als 21 Jahre

Lehrgangsdauer:
– 140 Std. zu je 60 Min. » davon mindestens 10 Fahrstd. zu je 60 Min.

Inhalt:
Die Prüfungsinhalte ergeben sich gemäß Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
– Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
– Anwendung der Vorschriften
– Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
In der Prüfung ist nachzuweisen, dass die Inhalte der o.g. Kenntnissbereiche beherrscht werden.

Veranstaltungsort:
Steubenstraße 12, 32312 Lübbecke

Kosten und Termine: auf Anfrage!

Alle Preise inkl. Lehrmittel!

Wichtig: Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nicht erforderlich.

Warum das alles?
Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie vereinheitlicht die Ausbildung für Berufskraftfahrer. Darüber hinaus soll sie zu einem Fahrstil beitragen, der für mehr Sicherheit auf den Straßen, bei gleichzeitig geringerem Kraftstoffverbrauch, sorgt. Die Prüfung ist je nach Wohnsitz bei der zuständigen IHK abzulegen.
Kraftfahrer die Ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. nach dem 10.09.09 (LKW-Fahrer) erworben, und den Beruf nicht als Ausbildungsberuf erlernt haben, müssen lt. dem o.g. Gesetz eine Grundqualifikation nachweisen.
Es wird zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikationunterschieden:

Grundqualifikation
Die Prüfung (je nach Wohnsitz bei der zuständigen IHK) dauert insgesamt 450 Minuten und unterteilt sich in einen schriftlichen (240 Minuten) und praktischen (210 Minuten) Teil. Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht vorgeschrieben. Der Teilnehmer muss die Themenschwerpunkte eigenständig erlernen und die Anmeldung zur Prüfung selbst organisieren. Außerdem muss bei der praktischen Prüfung eigenverantwortlich das versicherte Prüfungsfahrzeug, entsprechend der gültigen Prüfungsordnung, inkl. Fahrlehrer organisiert werden.

Beschleunigte Grundqualifikation
Hier beträgt die Dauer der Sachkundeprüfung (je nach Wohnsitz bei der zuständigen IHK) insgesamt 90 Minuten und besteht nur aus einer schriftlichen Prüfung. Im Gegensatz zur „Grundqualifikation“ ist hier für die Zulassung ein Nachweis über die Teilnahme an dem Lehrgang „beschleunigte Grundqualifikation“ zu erbringen. Der Lehrgang muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) und 10 Fahrstunden durchgeführt werden. Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse bei der Sachkundeprüfung ist nicht notwendig.

Folgen bei Nichtbeachtung
Unternehmen droht ein Bußgeld in Höhe von 200,- bis 20.000,- Euro, Fahrern von 30,- bis 5.000,- Euro

*Quereinsteiger sind Fahrer, die bereits einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) besitzen. Wenn diese Fahrer die Grundqualifikation absolvieren, wird die Prüfung im theoretischen Teil reduziert. Im Fall der beschleunigten Grundqualifikation besteht die Schulung für diese Personen aus 96 statt 140 Stunden (inkl. 10 fahrpraktischen Stunden), die Prüfung wird ebenfalls verkürzt.
**Als Umsteiger bezeichnet man Lkw-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten (oder ändern) möchten, oder Busfahrer, die (auch) als Lkw-Fahrer arbeiten möchten. Diese Fahrer können den theoretischen und den praktischen Teil der Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der beschleunigten Grundqualifikation) reduzieren. Die Unterrichtsdauer in der beschleunigten Grundqualifikation beträgt in diesen Fällen 35 Stunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klassen entfallen müssen.