Wichtige Infos für Motorrad-Fahrschüler
Die Ausbildung für Motorradfahrer findet in den Monaten Oktober bis Ostern nur eingeschränkt statt. Der TüV nimmt keine Prüfungen bei unter fünf Grad Außentemperatur oder 10 Grad und Regen ab. Wir behalten uns für diesen Zeitraum vor, auch Fahrstunden bei widrigen Witterungsbedingungen abzusagen. Wenn der Fahrschüler trotzdem Fahrstunden nehmen möchte und diese dann aufgrund von Wetter und Temperatur abgesagt werden müssen, werden diese als Fehlstunde berechnet.
Ganz wichtig ist die Schutzkleidung. Der TüV schreibt vor:
- Knöchelhohe Schuhe
- Handschuhe
- Integralhelm
- Schutzjacke mit Rückenprotektor
- Schutzhose mit Protektoren.
Diese Kleidungsstücke sollte sich jeder Schüler aus eigenem Interesse selber zulegen. Wir haben Leihbekleidung die wir zur Verfügung stellen können, aber die Kleidung passt nicht immer optimal, da wir nicht alle Größen vorrätig haben.
Die Anforderungen an die Motorradbekleidung in Ausbildung und Prüfung: PDF Download