Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung gilt für alle gewerblichen Fahrer/-innen im Güter- und Personenverkehr. Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV).
Davon betroffen sind alle Fahrer/-innen, im Besitz folgender Fahrerlaubnisklassen: C1/C1E/C/CE und D1/D1E/D/DE.
Die Dauer der Weiterbildung beläuft sich auf 35 Stunden zu 60 Minuten in einem Zeitraum von 5 Jahren, aufteilbar in fünf „7-stündige“ Tage.

Wirtschaftliches Fahren

Kennziffer 1.1, 1.2, 1.3

Berufsrisiken des Berufskraftfahrers

Kennziffer 3.1, 3.2, 3.3, 1.4, 3.5, 1.6, 1.7

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
Kennziffer 2.1

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Kennziffer 1.4

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- und Personenverkehr
Kennziffer 2.2

Unser Weiterbildungsangebot

Wir bieten unsere Seminare in zwei Varianten an:
  • als Modul-Seminar
    (ein Modul als „1-Tagesschulung“)
  • als Block-Seminar
    (alle fünf Module in einer Woche / 35 Stunden)

Nutzen Sie unsere Weiterbildungen und unseren Service für Ihren beruflichen Erfolg! Rufen Sie uns an Tel: 05741 2301826.