Ein ASF-Seminar wird für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe angeordnet, die während Ihrer Probezeit eine Zuwiderhandlung gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen haben. Bei diesem Seminar geht es insbesondere darum, dass Risikobewusstsein und die Gefahrenerkennung bei Führerscheinneulingen zu fördern und zu verbessern. Der Teilnahme geht immer eine behördliche Aufforderung voraus und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. Die Teilnahmen ist also Pflicht, sonst wird der Führerschein entzogen. Mit der Anordnung eines solchen Seminars wird zudem die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

Dauer: vier Sitzungen zu je 135 Minuten + 30 Minuten Beobachtungsfahrt
Wichtig: Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, da eine Mindestteilnehmerzahl gesetzlich vorgeschrieben ist.

Eine Teilnahme an einem ASF-Seminar ist max. alle fünf Jahre möglich.